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   BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00   

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https://dejure.org/2000,13850
BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00 (https://dejure.org/2000,13850)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.2000 - 4Z AR 13/00 (https://dejure.org/2000,13850)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 4Z AR 13/00 (https://dejure.org/2000,13850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29
    Erfüllungsort eines ortsbezogenen Werkvertrags und daraus resultierende örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 3 O 1856/99
  • LG Leipzig - 2 O 9985/99
  • BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00
    Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheides ist die einmal getroffene Wahl für die Klägerin verbindlich und unwiderruflich geworden (BGH NJW 1993, 1273 ).

    Aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) kann ein Verweisungsbeschluß aber nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so daß er objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273 ; 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317).

  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00
    Aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) kann ein Verweisungsbeschluß aber nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so daß er objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273 ; 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317).

    Mangels einer diesbezüglichen Begründung des Beschlusses besteht auch kein Anhaltspunkt für einen Rechtsirrtum, der Willkür ausschließen würde (vgl. BayObLGZ 1993, 317).

  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00
    Aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) kann ein Verweisungsbeschluß aber nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so daß er objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273 ; 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317).
  • OLG Koblenz, 27.03.1987 - 2 U 608/83

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00
    Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen des auf Demontage und Verschrottung der in Ingolstadt befindlichen Decklack-Anlagen gerichteten Werkvertrages ist im Hinblick auf die besondere Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung der Ort der Demontage (vgl. Zöller/Vollkommer 21. Aufl. § 29 Rn. 25 Stichwort "Werkvertrag"; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401/1402 für ortsbezogene, der Errichtung eines Bauwerks vergleichbare Werkleistungen).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 32 SA 45/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aufgrund eines Vertrages über

    Nach wohl nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerkes (vgl. BGH, Beschluss vom 05.12.1985, I ARZ 737/85, MDR 1986, 469; in Bezug genommen durch Urteil vom 24.01.2007, XII ZR 168/04, NRW-RR 2007, 777 - zitiert nach Juris, dort Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009, 3 AR 0046/09, NRW-RR 2010, 166; BayOblG, Beschluss vom 11.02.2000, 4Z AR 13/00 - zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei: Schultzky in Zöller, ZPO 32. Auf., § 29, Rn 25 unter "Bauwerkvertrag" und "Werkvertrag").
  • OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17

    Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen

    Nach Vorlage der Akten durch das Landgericht Münster hat der Senat mit Verfügung vom 03.01.2018 die Parteien darauf hingewiesen, dass nach wohl nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die wechselseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerkes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.12.1985, I ARZ 737/85, MDR 1986, 469; in Bezug genommen durch Urteil vom 24.01.2007, XII ZR 168/04, NJW-RR 2008, 777 - zitiert nach Juris, Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009, 3 AR 0046/09, NRW-RR 2010, 166; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2000, 4Z AR 13/00 - zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei: Zöller/Schultzky, ZPO 32. Aufl., § 29 Rn 25 unter "Bauwerkvertrag" und "Werkvertrag") und gleiches für andere ortsbezogene vergleichbare Werkleistungen gilt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.1987, 2 U 608/83, NJW-RR 1988, 1401 - "Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen; Zöller a.a.O.).
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